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PRÄSIDIUM
Aus den Statuten der GÖCH:
An der Spitze des Vereins steht das Präsidium, das aus dem Präsidenten, drei bis sechs Vizepräsidenten und dem Geschäftsführer, der jedoch im Präsidium nicht stimmberechtigt ist, besteht. Die Funktionsdauer des Präsidenten und der Vizepräsidenten beträgt zwei Jahre und beginnt am 1.1. des der Wahl folgenden Kalenderjahres.
Der Präsident vertritt den Verein nach außen, führt den Vorsitz im Vorstand und in der Generalversammlung und hat deren Beschlüsse durchzuführen.
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