GÖCH - Gesellschaft Österreichischer Chemiker A-1010 Vienna, Nibelungengasse 11/6 Tel.: ++43 1 587 42 49 und 587 39 80 Fax: ++43 1 587 89 66 Email: office@goech.at |
RÖMPP - Online zu Sonderkonditionen für GÖCH - Mitglieder
Wir freuen uns sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass Sie ab dem 15. Februar 2005 das renommierte Internet-Nachschlagewerk RÖMPP Online für Ihren persönlichen Gebrauch zu einem Vorzugspreis nutzen können.
Durch die Kooperation zwischen dem Georg Thieme Verlag und der GÖCH zahlen ordentliche GÖCH-Mitglieder statt 260 Euro, die für eine private Nutzung jährlich fällig wären, 139 Euro pro Jahr, studentische Mitglieder sogar lediglich 69 Euro. Bei neu eintretenden Mitgliedern wird die Lizenzgebühr anteilig erhoben, abhängig vom Quartal, in dem der Eintritt in die GÖCH erfolgt:
ordentliche Mitglieder |
studentische Mitglieder |
|
| 1. Quartal | 139,00 EUR |
69,00 EUR |
| 2. Quartal | 106,75 EUR |
54,25 EUR |
| 3. Quartal | 74,50 EUR |
39,50 EUR |
| 4. Quartal | 42,25 EUR |
24,75 EUR |
Dieses Angebot dürfen GÖCH-Mitglieder ausschließlich zum persönlichen, nicht-gewerblichen Gebrauch in Anspruch nehmen.
Der Nutzungszeitraum beträgt ein Jahr und beginnt jeweils am 15. Februar. Die Lizenzgebühr ist jeweils im Voraus bis spätestens 31. Januar an die GÖCH zu entrichten.
Drei einfache Schritte zu Ihrem RÖMPP Online-Zugang:
Schritt 1: 
Ü
berweisen Sie 139,- EUR/69,- EUR unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer und des
Verwendungszwecks "RÖMPP Online" auf das Konto der GÖCH
(Kontonummer: 00 43 19265 06, BLZ: 11000, IBAN: AT31 1100 0004 3192
6506, BIC/SWIFT: BKAUATWW bei der BACA). Beachten Sie bitte, dass die Zahlung spätestens
bis zum 31. Jänner 2005 eingegangen sein muss.
Schritt 2:
Nach Zahlungseingang erhalten Sie spätestens bis zum 15. Februar
2005 Ihre individuellen Zugangsdaten von der GÖCH-Geschäftsstelle auf
dem Postweg zugeschickt. Diese sind bis zum 14. Februar 2006 gültig.
Schritt 3:
Rufen Sie die RÖMPP - Website www.roempp.com auf und klicken auf die Login-Schaltfläche
in der linken oberen Ecke.
RÖMPP Online ist mit rund 60.000 Stichwörtern das umfangreichste Nachschlagewerk zur Chemie und den angrenzenden Wissenschaften in deutscher Sprache. Die seit 2002 verfügbare Online-Version umfasst den Stichwortbestand der insgesamt 11 Bände aller RÖMPP Lexika: Neben dem sechsbändigen Chemie-Lexikon gehören auch die ergänzenden Lexika Biotechnologie und Gentechnik, Lacke und Druckfarben, Lebensmittelchemie, Naturstoffe sowie Umwelt dazu.
RÖMPP Online wird viermal im Jahr aktualisiert und bleibt damit technisch und wissenschaftlich stets auf dem neuesten Stand. Seit dem Start von RÖMPP Onli-ne haben über 140 Autoren in zehn Updates 13.300 Stichwörter aktualisiert, in diesem Jahr allein 8.700. Damit wurde bereits jedes vierte Stichwort überarbeitet.
Wir hoffen, dass Sie von unserem attraktiven Angebot regen Gebrauch machen werden. Bleiben Sie mit RÖMPP Online up to date!
Mit kollegialen Grüßen
Gesellschaft Österreichischer Chemiker
und
Georg Thieme Verlag
N U T Z U N G S B E D I N G U N G E N
1. Die Gesellschaft Österreichischer Chemiker (GÖCH) gewährt
dem Lizenznehmer ein auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränktes, nicht übertragbares,
nicht aus-schließliches Recht zur Nutzung des unter der Bezeichnung RÖMPP
Online von der Georg Thieme Verlag KG, Stuttgart (Verlag), zusammengefassten,
aktualisierten und in elektronischer Form aufbereiteten Stichwortbestandes
der bisher im Verlag erschienenen RÖMPP Lexika. Der Verlag behält
sich eine Änderung und/oder Aktu-alisierung des Stichwortbestandes von
RÖMPP Online sowie der zu den einzelnen Stichwörtern zugehörigen
Inhalte vor.
Der Stichwortbestand von RÖMPP Online wird vom Verlag auf einem Server zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Der Abruf ist in Form eines Lesezugriffs sowie in Form eines Ausdrucks von einzelnen Stichwörtern gestattet; eine darüber hinaus gehende Speicherung in elektronischer, elektromagnetischer oder ähnlicher Form - auch von Teilen - von RÖMPP Online ist ausgeschlossen. Die Nutzung ist auf den persönlichen, nichtgewerblichen Gebrauch beschränkt. Jede weitergehen-de Nutzung sowie die Übertragung von Nutzungsrechten auf Dritte sind ausge-schlossen.
2. RÖMPP Online wird auf dem Verlagsserver ab dem 15. Februar des Jahres, in dem der Vertrag abgeschlossen wird (Bereitstellungsdatum), zum Abruf durch den Li-zenznehmer bereitgestellt.
Die Authentifizierung des Lizenznehmers beim Verlagsserver erfolgt durch einen Benutzernamen und ein zugehöriges Passwort (Zugangsdaten), welche dem Li-zenznehmer von der GÖCH zugeteilt werden.
3. Die jährliche Lizenzgebühr beträgt (unabhängig von der Anzahl der getätigten Abrufe) für ordentliche GÖCH-Mitglieder 139,-- EUR, für studentische Mitglieder 69,-- EUR. Bei neu eintretenden Mitgliedern wird die Lizenzgebühr anteilig erho-ben, abhängig vom Quartal, in dem der Vertragsschluss erfolgt.
Die GÖCH wird eine etwaige Anpassung der Lizenzgebühren rechtzeitig vor deren Wirksamwerden durch Veröffentlichung in der Zeitschrift "Chemiereport.at" oder in sonstiger Form mitteilen, sodass der Lizenznehmer gegebenenfalls die Nutzung kündigen kann.
Die Lizenzgebühr muss vom Lizenznehmer bis zum 31. Januar eines Jahres bei der GÖCH eingegangen sein. Der Versand der Zugangsdaten erfolgt durch die GÖCH nach Zahlungseingang, spätestens bis zum 15. Februar.
Darüber hinaus trägt der Lizenznehmer die im Rahmen der Abrufe für die Daten-übertragung ggf. anfallenden Telekommunikationskosten.
4. Wird die Lizenzgebühr nicht bis zum 31. Januar eines Jahres einbezahlt, so gilt dies als Kündigung. Der Zugang wird in der Folge mit Wirkung zum 15. Februar des gleichen Jahres gesperrt. Darüber hinaus endet die Nutzung am 15. Februar des Folgejahres, in dem die Mitgliedschaft in der GÖCH endet.
5. Eine etwa erforderliche Mängelbeseitigung hinsichtlich des Stichwortbestandes von RÖMPP Online erfolgt im Rahmen der verlagsüblichen Änderungen und/oder Aktu-alisierungen. Eine Verschuldens unabhängige Haftung gemäß § 536 a BGB ist ausgeschlossen.
Etwaige Schadenersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind
aus-geschlossen. Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, bei der Erfüllung wesentlicher Vertragspflichten sowie für
die Haftung nach dem Produkthaftungs-gesetz. Eine Umkehr der Beweislast ist
mit dieser Regelung nicht verbunden.