AUSZUG AUS DEN STATUTEN DER GESELLSCHAFT ÖSTERREICHISCHER CHEMIKER
Ordentliche Mitglieder können akademisch vorgebildete Chemiker Fachhochschul- und Fachschulingenieure der chemischen Richtung, sowie sonstige natürliche Personen des In- und Auslandes werden, die für die Zwecke des Vereins Interesse bezeigen und nennenswerte Verdienste um die chemische Wissenschaft oder um den Stand der Chemiker aufzuweisen haben oder infolge ihrer langen Praxis in chemischen Betrieben dem Verein nützliche Dienste zu leisten in der Lage sind. Außerordentliche Mitglieder können natürliche Personen werden, bei denen die Voraussetzung für die Aufnahme als ordentliches Mitglied nicht zutreffen, die jedoch die Tätigkeit des Vereins zu unterstützen beabsichtigen. Senioren sind ordentliche und außerordentliche Mitglieder ab Eintritt in den Ruhestand. Studentische Mitglieder können Studierende des Faches Chemie an einer Hochschule oder Fachschule dieser Richtung werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Fördernde Mitglieder können Firmen oder sonstige juristische Personen, wissenschaftliche Anstalten und Institute werden, welche die Ziele des Vereins zu fördern beabsichtigen.
GÖCH und ASAC MITGLIEDSBEITRÄGE 2010 Ordentliche Mitglieder EUR 74,00 Außerordentliche Mitglieder EUR 74,00 Senioren EUR 37,00 Studenten EUR 25,00 Institute EUR 402,00 Fördernde Mitglieder EUR 804,00
ERMÄSSIGTE BEITRÄGE AUFGRUND VON DOPPELMITGLIEDSCHAFTEN: (Gilt nur für Ordentliche und Außerordentliche Mitglieder der GÖCH) Ich bin Mitglied bei nachstehenden der GÖCH assoziierten Vereinen bzw. Gesellschaften und beantrage die entsprechende Ermäßigung meines Mitgliedsbeitrages: